Rechtsanwaltskanzlei Pantke
Sind Sie betroffen?
Rechtsberatung rund um SOKA Bau und ULAK

Es kann jeden Baubetrieb treffen – auch Ihren!
Sie haben bereits Post oder sogar einen Mahnbescheid von der SOKA Bau erhalten?
Aber wer ist überhaupt diese SOKA Bau und warum verlangt Sie ausgerechnet von Ihnen zum Teil horrende Summen? Wir helfen Ihnen die Forderungen der SOKA Bau zu verstehen und oftmals abzuwehren, denn viele sind völlig unberechtigt oder überzogen.

Was ist die SOKA Bau?

Die SOKA Bau ist zunächst einmal keine staatliche Einrichtung, sondern eine Versicherung für Arbeitnehmer. Sie ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK). Die SOKA Bau hat ihren Sitz in Wiesbaden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für alle Klagen gegen Unternehmen im Westen zuständig, Berlin für den Osten.

Die von den Tarifpartnern der Bauwirtschaft 1949 gegründete „Sonderkasse Bau“ (SOKA Bau) sichert Urlaubs- und Rentenansprüche sowie die Ausbildung der Mitarbeiter. Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Vom Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes werden grundsätzlich alle Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes erfasst und es besteht deshalb die Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren und damit zur Beitragszahung an die SOKA Bau.

Wer muss an die SOKA Bau zahlen?

Ein Betrieb ist dann berechtigt und verpflichtet, an die SOKA Bau zu zahlen, wenn dieser arbeitszeitlich gesehen überwiegend oder ausschließlich bauliche Leistungen im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Bau-Tarifverträge ausführt.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beitragspflicht zur SOKA Bau sind die tatsächlich von einem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten, welche an der betrieblichen Gesamtarbeitszeit gemessen werden. Neben dem Kriterium der Innungsmitgliedschaft wird zwar auch künftig die 50-Prozent-Regel bei der fachlichen Einstufung gelten. Im Gegensatz zu früher sollen Abgrenzungsfragen frühzeitig und transparent zwischen der SOKA Bau, dem Betrieb und der Innung geklärt werden. Wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder gewerberechtliche Kriterien sind nicht maßgeblich.

Jedes Unternehmen ist aufgrund seiner Individualität gesondert zu beurteilen, weshalb eine pauschale Aussage und Zuordnung zur Zahlungspflicht an die SOKA Bau daher nicht möglich und sinnvoll ist. Sprechen Sie uns einfach an, wir schauen uns gemeinsam Ihr Unternehmen und die sich daraus ergebenden Ansprüche der SOKA Bau und ULAK ganz genau an!

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Wir sind für Sie da, damit Sie im Umgang mit den Forderungen der SOKA Bau und ULAK weder Ihren Kopf noch Ihren Betrieb verlieren.

Ihr direkter Kontakt unter

0611 – 238 66 33

Sie benötigen Rechtshilfe?

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen rund um SOKA Bau und ULAK mit unserem profunden und erprobten Wissen zur Seite.

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Muss ich den Forderungen der SOKA Bau sofort nachkommen?

Das erste Schreiben der SOKA Bau ist meist noch sehr freundlich gehalten. Es sieht aus wie ein beliebiges Stammdatenblatt, das man schnell und unkompliziert ausfüllen kann. Gerne möchten Sie diese kleine bürokratische Hürde meistern und begehen schon hier Ihren ersten Fehler: Das Stammdatenblatt der SOKA Bau hat bei Gericht eine hohe Beweiskraft. Ein falsch ausgefüllter Bogen kann zur Zahlungsverpflichtung führen, obwohl Sie nicht pflichtig sind! Holen Sie sich am besten gleich zu diesem Zeitpunkt rechtlichen Beistand ein – wir beraten Sie dazu gerne.

Die SOKA Bau darf keine Kontrollen Ihrer Personalunterlagen durchführen. Lediglich das Arbeitsamt oder der Zoll sind hierzu berechtigt. Lassen Sie sich von Beratern der SOKA Bau nicht beirren – auch wenn es darum geht, dass die SOKA Bau versucht, eigenständige Abteilungen in Ihrem Betrieb gegen Ihren Willen zu etablieren. Eigenständige Abteilungen können nämlich leicht wieder SOKA Bau-pflichtig werden.

Die Vorschriften dieser Gesetze können rückwirkend für bis zu vier Jahre Anwendung finden, wenn ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge angehört. Hierdurch entstehen zum Teil horrende Summen, die Ihren Betrieb in eine finanzielle Notlage oder gar Insolvenz führen können. Auch straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen können sich dadurch ergeben. Hier heißt es: Schnell handeln, es geht um Ihre Existenz!

Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, hohe Beiträge zu vermeiden, da die ULAK diese in der Regel zu hoch ansetzt. Selbst wenn Sie dazu verpflichtet sind Beiträge an die ULAK und SOKA Bau zu zahlen, sollten Sie trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag sei zu hoch, Widerspruch einlegen. Deshalb unser allgemeingültiger Rat an Sie: Wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens, der über ausreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten mit der SOKA Bau verfügt. Ihre Anwaltskanzlei Pantke ist dafür der ideale Partner, sprechen Sie uns an!

Was leistet die SOKA Bau?

Urlaubsverfahren

Ein Arbeitnehmer erhält nur dann Lohn, wenn auch tatsächlich gearbeitet wird. Das Urlaubsentgelt ist daher mehr als ein Bonus vom Arbeitgeber, es ist der Lohn während der zustehenden Urlaubszeit. Bedingt durch die hohe Fluktuation in der Baubranche und einen hohen Anteil wiederkehrender Insolvenzen wäre das Urlaubsentgelt im Fall eines Arbeitgeberwechsels oder der Insolvenz eines Arbeitgebers für den Bauarbeitnehmer verloren, obwohl es ihm zusteht. Die SOKA Bau verwaltet dieses Entgelt treuhändisch, um den Verlust auszuschließen. Sie als Bauunternehmen melden und zahlen monatlich das den Bauarbeitnehmern zustehende Urlaubsentgelt an die SOKA Bau und diese zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nach Inanspruchnahme des Urlaubs.

Berufsausbildung

Sie können sich als Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe als Ausbildungsbetrieb, einen Teil der Kosten für die Ausbildungsvergütung und für die überbetriebliche Ausbildung von der SOKA Bau erstatten lassen. Diese Kosten werden von allen Bauarbeitgebern getragen. Seit 2015 werden alle Baubetriebe, auch jene, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, mit einem Pauschalbetrag von jährlich 900,00 Euro daran beteiligt.

Absicherung von Arbeitszeitkonten

Im Rahmen der so genannten großen Arbeitszeitflexibilisierung können Arbeitszeitguthaben von bis zu 150 Stunden entstehen. Mit dem Sicherungskonto SIKOflex können Sie die Guthaben der Beschäftigten mit der SOKA Bau gegen eine Insolvenz absichern.

Was sind Ihre nächsten Schritte?

Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und einen klaren Kopf. Vermeiden Sie vorschnelle und unbedachte Handlungen, indem Sie ein harmlos wirkendes Stammdatenblatt schnell ausfüllen und abschicken. Füllen Sie ein gegebenenfalls vorhandenes Stammdatenblatt der SOKA Bau zusammen mit einem rechtlichen Beistand aus, sollten Sie sich über Ihre Angaben nicht vollends sicher sein. Eine Änderung dieser Angaben ist nur noch vor Gericht möglich!

Sollten Sie bereits einen Mahnbescheid der SOKA Bau oder ULAK erhalten haben, wenden Sie sich sogleich an Ihre Rechtsanwaltskanzlei Pantke, denn hier gilt es sofort zu handeln! Bewahren Sie dennoch auch bei hohen geforderten Summen Ruhe, denn diese können wir oftmals zusammen mit Ihnen verringern oder gar abwenden. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit und sind zuversichtlich in Ihrem Interesse handeln zu können.

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